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AZWV Maßnahmen |
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Fa. ESPI Consulting GmbH wurde am 11.05.2009 als AZWV-Träger zertifiziert.
Folgende AZWV-Maßnahmen können wir derzeit anbieten:
QC-AZWV-Z-09/045/01
Produktionsteam: Methodische und soziale Qualifizierung für Teamarbeit in der industriellen Fertigung und für den Kontinuierlichen Verbesserungsprozess
(Zertifizierung 11.05.2009)
QC-AZWV-Z-09/045/02
Dienstleistungsteam: Methodische und soziale Qualifizierung für Teamarbeit in der industriellen Fertigung und für den Kontinuierlichen Verbesserungsprozess
(Zertifizierung 11.05.2009)
QC-AZWV-Z-09/045/03
Training für Teamsprecher/innen aus Produktions- und Dienstleistungsteams
(Zertifizierung 11.05.2009)
QC-AZWV-Z-09/045/04
Teamarbeit: Ein Instrument der Arbeitsorganisation- methodische und soziale Qualifikation für Teamarbeit und KVP in der Verwaltung und in indirekten Bereichen (Qualitätswesen, Verwaltung)
(Zertifizierung 15.09.2009)
Fördermöglichkeiten für Bildungsmaßnahmen
- Beschäftigte in Kurzarbeit >>>25 - 80 % Förderung
- Alle qualifizierten Arbeitnehmer, deren Berufsabschluss und geförderte berufl. Qualifizierung mind. 4 Jahre zurück liegen >>> 100 % Förderung
Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen des Konjunkturpaketes II
Sie haben in Ihrer Organisation Weiterbildungsbedarf, den Sie aufgrund von begrenzten Mitteln nicht decken können?
Beispiele:
- Es gibt Teilnehmerwartelisten
- Bereiche haben Bedarf angemeldet aber es gibt keine Budgets
Der Weiterbildungsbedarf bezieht sich auf allgemein arbeitsmarktrelevante Kompetenzen?
Beispiele:
- Projektmanagement
- Qualitätsmanagement
- ...
- Nicht gefördert werden Schulungen für bestimmte Maschinen etc.
Dann sollten wir miteinander reden, denn
- als AZWV-zertifizierter Weiterbildungsträger bieten wir Ihnen qualitätsgeprüfte Weiterbildung zum Nulltarif
Lesen Sie den Originaltext der Bundesanstalt für Arbeit:
WeGebAU - Programmerweiterung im Rahmen des Konjunkturpakets II
Zweifelsohne ist die Weiterbildung der in Beschäftigung stehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.
Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern im Rahmen eines speziellen Programms seit 2006 zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Das Programm WeGebAU wird auch in 2009 fortgesetzt.
Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses des Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
- Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt (keine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit) und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
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